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Teldafax – stellt Energielieferung ganz ein.

26. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die neusten Informationen von Teldafax sind: es ist vermutlich nichts mehr zu retten.

Der Insolvenzverwalter zog die Notbremse und entschied: kein Kunde wird mehr beliefert.
Selbst die Kundenverträge mit profitablen Tarifen lassen sich nicht mehr halten, weil die Eigentümer der Teldafax- Gruppe nicht bereit sind für den Erhalt von Teldafax „einen Beitrag zu leisten“.
So fragen sich seit vielen Wochen ehemalige Teldafaxkunden weiterhin, was Sie tun können um Ihr Geld im Form geleisteter Vorauszahlungen wiederzubekommen.

Da hat nun Rechtsanwalt Thomas Becker in der gestrigen Sendung „ARD-Ratgeber: Recht“ für alle Geschädigten einen tollen Tipp gehabt.

Er empfahl allen Teldafaxgeprellten: Sie sollten doch Ihre offenen Rückzahlungsansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Das nenn ich mal einen super Rat.

Liebe Teldafaxkunden,
nach gegenwärtigem Stand sind über die einzelnen Firmen der Teldafax-Gruppe überhaupt noch keine Insolvenzverfahren eröffnet worden. Noch steht überhaupt nicht fest, ob überhaupt über die zahlungsunfähige Teldafax ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie können sich also zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine „Anmeldung“ Ihrer Forderung „beim Insolvenzverwalter“ schlichtweg sparen. Der schickt Ihnen bestenfalls Ihre Unterlagen wieder zurück.
 
Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt das Insolvenzgericht bis wann die Gläubiger ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden können. Meist werden hierzu auch die Gläubiger vom Insolvenzverwalter mit einem Formblatt für die Forderungsanmeldung angeschrieben. Erst dann ist es an der Zeit die Anmeldung fristgerecht einzureichen.
 

Damit ist jedoch nicht gesagt, dass Sie auch Ihr Geld wiederbekommen. Die Erfahrung zeigt, dass man nur einen geringen Bruchteil seiner Forderung und das nach Jahren, wiederbekommt. Sie sollten sich also keine großen Hoffnungen machen und lieber beim nächsten Vertragsabschluß die Angebote kritisch prüfen. Die nächsten Energiehändler wittern schon ein neues Geschäft.

Geschrieben in Zivilrecht
 
 
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