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Parken im Halteverbot kann Abschleppen rechtfertigen.

13. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte sich erneut mit der Frage zu beschäftigen, wann ein im Halteverbot stehendes Fahrzeug abgeschleppt werden darf. Der PKW des klagenden Halters stand im Bereich einer mit mobilen Halteverbotsschildern (Z 283) gekennzeichneten Baustelle und wurde auf Veranlassung der Baufirma abgeschleppt. Gegen den Kostenbescheid der Stadt, in Form des den Widerspruch zurückweisenden Widerspruchsbescheides, erhob der Halter ohne Erfolg Klage vor dem Verwaltungsgericht.  

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Geschrieben in Verkehrsrecht

GASAG – Kunden durch Quotenkartell abgezockt?

09. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Spiegel berichtet in seinem Heft Nr.14 vom 2.4.12 unter dem Titel „Festgezurrte Preise“ über ein zwischen den Eigentümern der GASAG jahrelang bestandenes Quotenkartell. Danach sollen die Gesellschafter der GASAG, die Energiekonzerne E.on und Gaz de France die Lieferquoten für Erdgas der GASAG sowie die Mengen und Preise untereinander vereinbart haben, was den Energieriesen erhebliche Zusatzgewinne und den 700.000 Berliner Gasag-Kunden überhöhte Gaspreise beschert haben soll.   

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Geschrieben in Zivilrecht

Berliner Polizei warnt vor Schrottimmobilien

05. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Berliner Polizei klärt in einer aktuellen Pressemitteilung vor typischen Methoden im Vertrieb von Schrottimmobilien auf.

 

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Geschrieben in Strafrecht

Fahrerlaubnisbehörde kann selbst das Führen eines Rades untersagen

03. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Wer mehrfach betrunken und bekifft Auto fährt, dem kann selbst das Führen eines Rades, wie vor kurzem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat, untersagt werden.

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Geschrieben in Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberschreitung durch Fahranfänger

19. März 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Durch Fahranfänger (Führerschein auf Probe) begangene Geschwindigkeitsüberschreitungen haben meist zwei unangenehme Folgen. Dem Fahrer droht nicht nur eine Geldbuße, u.U. verbunden mit einem Fahrverbot, sondern auch eine teure Nachschulung. Besonders teuer dürfte es für den Fahranfänger werden, der sich auf der Berliner Stadtautobahn bei vorgeschriebenen 60 Km/h mit 240 Km/h hat erwischen lassen. Diesem "Anfänger" kann man nur noch die Inanspruchnahme eines erfahrenen Anwalts empfehlen.   

Geschrieben in Verkehrsrecht
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