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Punkte in Flensburg : Kein Löschen bei Verzicht auf Fahrerlaubnis.

23. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Mit einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis, so dass Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 3.3.2011 ( 3 C 1.10 ), werden nicht die Voreintragungen im Verkehrszentralregister gelöscht. Nach § 4 II 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden nur im Falle des Fahrerlaubnisentzuges oder der Anordnung einer Führerscheinsperre gem. § 69a I 3 StGB die Punkte gelöscht.

Geschrieben in Verkehrsrecht
 
 
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