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Mangel : Wo 420 PS drauf steht, müssen auch 420 PS drin sein.

15. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

"Weicht die Motorleistung eines hochpreisigen, sportlich ambitionierten Fahrzeuges je nach Berechnungsmethode/Korrekturfaktor um 11% bzw.8,09% von der vertraglich vereinbarten Motorleistung von 309 kW/420 PS nach unten ab, ist das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet, der zum Rücktritt berechtigt." (LG Wuppertal vom 16.11.2010, DAR 2011,533)

Geschrieben in Verkehrsrecht
 
 
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