Kündigung des Mietvertrages bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung - Fachanwalt f. Mietrecht
13. Juli 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie fortlaufende unpünktliche Zahlung der Miete kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages sein. Zur Entscheidung des BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung.
Aus der Urteilsbegründung: "Gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Um-stände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dabei setzt die Kündigung wegen einer Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag gemäß § 543 Abs. 3 BGB eine erfolglose Abmahnung voraus. ...
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