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Pressemitteilung des BMJ: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011
07. Juli 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson.
Ab dem 1. Juli 2011 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.028,89 Euro (bisher: 985,15 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 387,22 Euro (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil. Die genauen Beträge ergeben sich aus einer Broschüre, die unter www.bmj.de abrufbar ist.
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