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Ehegattenunterhalt bei Rentnern

04. Juli 2011 von Rechtsanwalt Dietmar Streso

Endlich eine klare Entscheidung zur Frage des angemessenen nachehelichen Unterhalts und der zeitlichen Begrenzung auch bei Rentnern.

Der BGH hat am 29.06.2011 eine wegweisende Entscheidung zur Möglichkeit der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung nachehelichen Unterhaltes getroffen, wenn der Unterhaltsberechtigte Rentner ist oder wird.

Denn richtig : die Höhe der Rente ist auch Ausdruck des Ausgleiches während der Ehe geschaffener Anwartschaften im Versorgungsanrecht.

Hat also der mehrverdienende Ehegatte für die Rente des Ehepartners schon "Punkte" ( Anwartschaften) abgegeben, ist bei Eintritt des Rentenbezugsrechtes des

Unterhaltsberechtigten seine Rente schon durch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt.

 

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