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Schadenersatz

24. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dietmar Streso

Bei dienstlich veranlaßten Fahrten mit dem Privat PKW haftet der Arbeitgeber für Schäden

Ist ein Arbeitnehmer (AN) dienstlich mit seinem Privatfahrzeug unterwegs, weil er Bereitschaft oder ähnliches hat und erleidet

dabei einen Unfall, hat der Arbeitgeber den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.

Das gilt auch, wenn der AN bei einer Rufbereitschaft mit seinem Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeitsstätte verunfallt.

Ansonsten gilt weiterhin, Wege zur Arbeit und von der Arbeit zur Wohnung sind Sache des AN.

So will es das BAG  .

Bundesarbeitsgericht vom 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

Geschrieben in Arbeitsrecht
 
 
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