Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter.
http://www.msw-ra-berlin.de/de/news:53 http://www.msw-ra-berlin.de/de/news:53
Bei langer Krankheit kein Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens
21. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Daher erlischt das Nutzungsrecht eines arbeitsunfähigen Mitarbeiters mit Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (i.d.R. sechs Wochen). Das in der Folgezeit gezahlte Krankengeld stellt keine Arbeitsvergütung dar. Erst mit der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, so das Bundesarbeitsgericht, lebt auch der Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens wieder auf (9 AZR 631/09).
Geschrieben in ArbeitsrechtKONTAKT
ZIMMERSTRASSE 69
10117 Berlin
Tel.: +49 30 553 68 65
Tel.: +49 30 553 68 67

Wer kann mir helfen?
Hier finden Sie schnell Hilfe, wer der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen ist.




