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Bei langer Krankheit kein Anspruch auf Privatnutzung des Dienstwagens

21. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Daher erlischt das Nutzungsrecht eines arbeitsunfähigen Mitarbeiters mit Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (i.d.R. sechs Wochen). Das in der Folgezeit gezahlte Krankengeld stellt keine Arbeitsvergütung dar. Erst mit der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, so das Bundesarbeitsgericht, lebt auch der Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens wieder auf (9 AZR 631/09).

Geschrieben in Arbeitsrecht
 
 
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