Mieterhöhung auch bei fehlender Modernisierungsankündigung möglich
08. April 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson"Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs.3 BGB angekündigt hat." BGH VIII ZR 164/10
Der BGH hat sich nicht der in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine spätere Mieterhöhung ausgeschlossen ist, wenn der Vermieter einer Wohnung nicht ordnungsgemäß die Modernisierungsmaßnahme vorher angekündigt hat. Allerdings sieht der BGH in diesem Fall die berechtigten Interessen des Mieters nur ausreichend gewahrt, wenn die Mieterhöhung erst sechs Monate später gemäß § 559b Abs.2 Satz 2 BGB wirksam wird.
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