Wohnungseigentümergemeinschaft hat Kosten für Reparatur und Austausch von Thermostatventilen zu tragen
23. März 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonThermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungsanlage halten nicht ewig und müssen meist nach ein paar Jahren ausgetauscht werden.
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass die Kosten hierfür der jeweilige Eigentümer der Wohnung und nicht die Wohneigentümergemeinschaft zu tragen hat. Die Heizungsanlage dient jedoch dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und ist daher Gemeinschaftseigentum.
In einem vom OLG Stuttgart (8 W 404/07) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer erfolgreich gegen die Gemeinschaft auf Erstattung der Kosten für den Austausch von Thermostatventilen geklagt.
NEU: Beachte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.Juli 2011 !
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