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Hat sich „K.T.“ strafbar gemacht?

01. März 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Unser ehemaliger Verteidigungsminister - Karl-Theodor zu Guttenberg - oder wie ihn auch seine Freunde nennen - K.T., hat sich wohl strafbar gemacht. Die einen nennen es ein Kavaliersdelikt, die anderen Betrug. Ich nenne es schlicht eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Offensichtlich sind mehr als 70 % seiner „Doktorarbeit“ Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU abgeschrieben.

 

Es ist eine Schande nicht nur für den Bundestag und die Bundesregierung, sondern auch für die deutsche Wissenschaft. Das Verhalten des Ministers nach dem Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe macht die Sache auch nicht besser.

Wenn es stimmt, dass mehr als 70 % der Dissertation aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten schlichtweg abgeschrieben wurden, ohne diese Stellen als Zitate zu kennzeichnen (§ 51UrhG), dann liegt m.E. eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem.§106 UrhG vor - was strafbar ist. Leider wird ein solch strafbares Handeln nur auf Antrag (§ 109 UrhG) verfolgt. Es sei denn, die Strafverfolgungsbehörden halten wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.
 
Man kann nur hoffen, dass betroffene Urheber Anzeige erstatten und Strafantrag stellen oder auch mal in diesem Fall die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, wo sie doch allzu oft schon wegen Bagatellen von Amts wegen handelt.
 
 

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