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Keine Handy-Sperrung bei 15,50 EUR Schulden.

19. Februar 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Bundesgerichtshof (BGH) kippt Klausel von Mobilfunkanbietern, wonach schon bei offener Handyrechnung von mehr als 15,50 EUR der Anschluß gesperrt werden kann (III ZR 36/10 und III ZR 35/10).

Die Klausel:" Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann ... den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren."  hat der BGH wegen unzulässiger Benachteiligung des Kunden für unzulässig erklärt. Mobilfunkanbieter wie T-Mobile oder Congstar müssen nunmehr ihr Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeiten und anpassen.

Geschrieben in Zivilrecht
 
 
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