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GASAG - Urteil ist rechtskräftig.
18. Februar 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas von mir bereits am 21.1.2011 auf dieser Seite veröffentliche Urteil des AG Mitte ist inzwischen rechtskräftig.
Die Anwälte der GASAG haben in einem Schreiben vom 28.1.2011 mitgeteilt, dass " in Ihrem Einzelfall" ..." ausnahmsweise" man es nicht für angebracht hält, "dieses Verfahren in der Berufungsinstanz weiter zu führen."
Die GASAG hält selbstverständlich an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest, wonach kein Rückzahlungsanspruch aus Verträge mit Sondervertragskunden besteht.
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