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Übergabe der Baupläne vereinbaren

28. Dezember 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Normalerweise ist ein Haus zu bauen bzw. bauen zu lassen, ein einmaliges Ereignis. Bauherren vertrauen in aller Regel dem beauftragten Bauunternehmer. Ob auch alles mängelfrei gebaut und übergeben wird, lässt sich aber nur anhand der umfassenden und vollständigen Unterlagen über alle Phasen des Hausbaus nachvollziehen. Dabei gehen Bauherren selbstverständlich davon aus, dass sie ein Recht darauf haben, alle dazu nötigen Unterlagen zu erhalten. Das ist aber nicht selbstverständlich. Ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 11.12.2008 (2 O 56/08) hat das gezeigt. Nach Auffassung des Gerichts muss der Eigentümer nur dann alle Dokumente vom Bauträger erhalten, wenn er ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen kann. Dabei liegt die Nachweispflicht allerdings ausschließlich beim Bauherren. Die juristischen Hindernisse für die Beweisführung sind nicht zu unterschätzen. Deshalb sind Sie immer gut beraten, schon bei der Vertragsunterzeichnung darauf zu achten, dass eine Klausel in den Bauvertrag aufgenommen wird, die Ihnen die Herausgabe aller notwendigen Unterlagen vom Unternehmer an den Bauherren zusichert.

Geschrieben in Baurecht
 
 
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