familienrechtverkehrsrechtarbeitsrechtmietrechtstrafrecht
http://www.msw-ra-berlin.de/de/news:17 http://www.msw-ra-berlin.de/de/news:17

Kammergericht hält an 20 EURO – Unkostenpauschale fest

16. August 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Kammergericht in Berlin hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall in Berlin gegenüber dem Verursacher und seiner Haftpflichtversicherung nur eine Unkostenpausschale in Höhe von 20,00 EUR für Telefon, Porto u.ä. zusteht. Nach wie vor erfordert die Preisentwicklung auf dem Kommunikationsmarkt keine Veränderung der Pauschale – so das Kammergericht.  

Lesen Sie dazu die Entscheidung.

KG vom 16.8.2010 – 22 U 15/10 -

Geschrieben in Verkehrsrecht
 
 
Rechtsanwalt Zivilrecht Familienrecht Strafrecht Arbeitsrecht Mietrecht Pachtrecht Verkehrsrecht Wohneigentum Ordnungswidrigkeit Unterhalt Scheidung Bußgeldbescheid Strafe Berlin Brandenburg Fachanwalt Strafbefehl Anklage Miete Mieterhöhung Bundesweit Anwalt Verteidiger Mietminderung Verkehrsunfall Schadenersatz Urteil Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Geldstrafe Haftstrafe Untersuchungshaft Pflichtverteidiger Amtsgericht Tiergarten Moabit Tempelhof-Kreuzberg Baurecht Grundstücksrecht Makler Versicherung Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung