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Bundesverfassungsgericht stellt klar: Blitzerfoto’s sind zulässig

05. Juli 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor einiger Zeit entschieden, dass das verdachtsunabhängige Fertigen von Videoaufnahmen oder Lichtbildern bei der Verkehrsüberwachung durch die Polizei gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verstößt und damit die Aufnahmen einem Verwertungsverbot unterliegen (BVerfG Beschluß vom 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 -).  Bei einer Verkehrsüberwachung bei der nur zum Nachweis des konkreten Verkehrsverstoßes eine Aufnahme durch die Polizei gefertigt wird, unterliegt die Aufnahme keinem Verwertungsverbot. Ein solches verdachtsabhängig gefertigtes „Frontfoto“ oder „Blitzer“-Foto – so stellte das BVerfG jetzt klar - ist verfassungsrechtlich zulässig und damit auch für die Strafverfolgungsbehörden verwertbar.

BVerfG vom 5.7.2010 – 2 BvR 759/10

Geschrieben in Verkehrsrecht
 
 
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