Mieterhöhung durch Anwalt prüfen lassen
20. Februar 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonMieterhöhungen die einem plötzlich ins Haus flattern sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen. Manchmal ist die Mieterhöhung gar nicht zulässig oder sie ist unbegründet. In diesem Fall steht schon die Frage im Raum wie man darauf reagieren sollte. Einer meiner Schwerpunkte als Fachanwalt für Mietrecht ist solche Mieterhöhungen in formaler und inhaltlicher Sicht zu prüfen.
Bei freifinanzierten (nicht preisgebundenen) Wohnungen darf der Vermieter die Miete bis an die ortübliche Vergleichsmiete erhöhen. Hierbei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. So sind beispielsweise Sperrfristen und Kappungsgrenzen einzuhalten. Als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) steht in Berlin ein Mietspiegel zur Verfügung. Aktuell ist dies der Berlin Mietspiegel 2011.
Eine weitere Mieterhöhungsmöglichkeit ist die Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559 ff. BGB. Bis zu 11 % der aufgewendeten Baukosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden. Nicht jede Baumaßnahme des Vermieters berechtigt jedoch zu einer Mieterhöhung. Nur wenn die Baumaßnahmen zu einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung, zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser führt oder es sich um Maßnahmen handelt, die auf Umstände zurückgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Auch bei dieser Mieterhöhung sind bestimmte Fristen und Formen einzuhalten.
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