Brachenbuch der Region
16. Februar 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonEs dürfte sich herumgesprochen haben, dass Fax-Schreiben mit der Aufforderung, einen "Korrekturabzug" per Rückfax zu bestätigen, zu einer gewerblichen Anzeigenschaltung auf einem Webportal und zu einem zweijährigen Vertrag mit der Verpflichtung der Zahlung eines erheblichen Geldbetrages führen. Jetzt gibt es einen neuen "Anbieter": "Branchenbuch der Region" mit der Internetseite www.diegewerbeseiten.de einer Firma aus Istanbul. Als Gerichtsstand wird daher Instanbul vorgeschrieben und die Anwendung türkischen Rechts vereinbart. Ein solches "Angebot/Korrekturabzug" mit einer falschen Kanzleianschrift bekamen selbst wir per Fax. Selbstverständlich habe ich gleich die Anschrift korrigiert und um noch fehlende Angaben ergänzt .... und anschließend vernichtet. Für wie blöd halten die einen ?
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