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Teldafax: Insolvenzverwalter hat die ersten Schreiben zur Forderungsanmeldung verschickt

04. November 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Alle Gläubiger der Teldafax können bis zum 31.1.2012 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Der Insolvenzverwalter hatte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angekündigt, alle Gläubiger rechtszeitig anzuschreiben und ihnen ein Formular zur Forderungsanmeldung zu schicken. Wer keine Schreiben bekommt, soll selbstständig bis Januar 2012 seine Forderung anmelden.

In den letzten Tagen sind bei den ersten Mandanten die Schreiben zum Zwecke der Forderungsanmeldung eingegangen.

Ich kann allen Gläubigern nur raten, von der Möglichkeit der Forderungsanmeldung Gebrauch zu machen. Unter Umständen erhalten die Gläubiger nach Abschluß des Insolvenzverfahrens doch noch ein bisschen Geld zurück.
 
Wie jetzt die Süddeutsche Zeitung gemeldet hat, erwägt der Insolvenzverwalter, beispielsweise vom Fiskus gezahlte Stromsteuer in Millionenhöhe zurück zu fordern. Dies könnte zu einer nennenswerten Verteilungsquote führen und erhöht somit die Chance, dass die Gläubiger einen Teil Ihres Geldes zurück erhalten.

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