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Mieterhöhung: Berliner Mietspiegel 2009 – sichtbegrenzende Müllstandsfläche

09. April 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Eine die Müllstandsfläche umgebene deutlich sichtbare Hecke ist für eine sichtbegrenzende Gestaltung ausreichend. Für eine bloße Sichtbegrenzung ist nicht erforderlich, dass der Blick auf die Müllstandsfläche völlig verdeckt wird. Es genügt vielmehr, dass die freie Sicht auf die Müllstandsfläche eingeschränkt wird.   

AG Lichtenberg vom 9.4.2010 – 5 C 471/09 –

Lesen Sie dazu die Entscheidung.

Geschrieben in Mietrecht
 
 
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