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Mietrechtsänderungsgesetz tritt zum 1.Mai 2013 in Kraft
21. März 2013 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas auf dieser Seite schon mehrfach vorgestellte Mietrechtsänderungsgesetz (MietRAndG) tritt zum 1.Mai 2013 in Kraft. Die neuen Mietrechtsregelungen wurden im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.13 vom 18.März 2013 veröffentlicht.
Geschrieben in MietrechtMietrechtsreform passiert Bundesrat
08. Februar 2013 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Mietrechtsänderungsgesetz hat am 1. Februar 2013 den Bundesrat passiert (zu weiteren Dokumenten des Gesetzgebungsverfahrens). Abhängig von seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die Mietrechtsreform zum 1. April bzw. 1. Mai 2013 in Kraft treten.
Geschrieben in MietrechtBerliner Mietspiegel 2011 - Laminat kein hochwertiger Bodenbelag
29. Juni 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonNach dem Berliner Mietspiegel 2011 ist bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 ff. BGB ein Zuschlag von + 0,50 EUR/qm gerechtfertigt, wenn die Wohnung mit einem hochwertigen Boden/-belag ausgestattet ist. Dazu gehören "Parkett, Natur-oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag. Wesentlich ist, dass der Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume vorhanden ist." Ob nach dieser Definition auch ein Laminatboden diese Voraussetzungen erfüllt, ist umstritten. Das Amtsgericht Lichtenberg hat in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung festgesellt, dass Laminat kein "hochwertiger Bodenbelag" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011 ist und die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen.
Geschrieben in MietrechtModernisierungsmaßnahme in dem eine vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebaute Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung ersetzt werden soll
20. Juni 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonPressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs :
Modernisierung - Anforderungen an Modernisierungsankündigung
02. Januar 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonModernisierung: In einer Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschrieben und nicht jede mögliche Auswirkung dem Mieter mitgeteilt werden. Den Anforderungen wird die Modernisierungsankündigung gerecht, wenn sie so konkret gefasst ist, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt.
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