Parken im Halteverbot kann Abschleppen rechtfertigen.
13. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Verwaltungsgericht Potsdam hatte sich erneut mit der Frage zu beschäftigen, wann ein im Halteverbot stehendes Fahrzeug abgeschleppt werden darf. Der PKW des klagenden Halters stand im Bereich einer mit mobilen Halteverbotsschildern (Z 283) gekennzeichneten Baustelle und wurde auf Veranlassung der Baufirma abgeschleppt. Gegen den Kostenbescheid der Stadt, in Form des den Widerspruch zurückweisenden Widerspruchsbescheides, erhob der Halter ohne Erfolg Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Geschrieben in VerkehrsrechtFahrerlaubnisbehörde kann selbst das Führen eines Rades untersagen
03. April 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonWer mehrfach betrunken und bekifft Auto fährt, dem kann selbst das Führen eines Rades, wie vor kurzem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat, untersagt werden.
Geschrieben in VerkehrsrechtFahren ohne Führerschein - dumm gelaufen .
23. November 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie Berliner Polizei wartet heute wieder mit einer Spitzenmeldung auf !
Ohne Führerschein zum Hauptverhandlungstermin am Strafgericht Moabit:
Geschrieben in VerkehrsrechtAbsehen vom Fahrverbot - AG Oranienburg
19. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Gericht kann ausnahmsweise von der Anordnung eines Fahrverbotes bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße absehen, weil die Anordnung eines Fahrverbotes für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine Abwägung im Hinblick auf das Maß der Schuld des Täters und der mit dem Fahrverbot für den Betroffenen verbundenen Nachteile vorzunehmen. Allein der Umstand, dass die Nachteile das nach dem Gesetz vorausgesetzte "durchschnittliche" Ausmaß übersteigen, rechtfertigt noch kein Absehen vom Fahrverbot ( OLG Brandenburg - 1 Ss (OWi) 60B/97).
Geschrieben in VerkehrsrechtEntziehung einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis
13. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie Entziehung einer nach Ablauf einer im Inland festgesetzten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis kann nur auf ein die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließendes Verhalten deren Inhabers nach Erteilung der Fahrerlaubnis gestützt werden. Dies gilt auch dann, wenn in dem anderen Mitgliedstaat vor dem eignungsausschließenden Verhalten eine Fahrerlaubnis der Klasse B und nach diesem Verhalten eine Fahrerlaubnis der Klasse A erteilt wurde. In diesem Fall kann im Inland nur die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen werden (VG Berlin vom 30.9.11 - 20 L 164.11-).
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