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Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall
19. April 2013 von Rechtsanwalt Oliver MarsonIm Folgendem gebe ich Ihnen eine Reihe von Tipps, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten :
1.
Halten Sie unmittelbar nach dem Unfall an, so kann Ihnen niemand den Vorwurf der Unfallflucht machen.
2.
Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie die Warnblinkanlage betätigen und das Warndreieck aufstellen.
Geschrieben in Verkehrsrecht
Kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
01. November 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDer Geschädigte verstößt nicht gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, wenn er zuerst einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt und sich dadurch die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzögert.
Geschrieben in VerkehrsrechtBGH zur 130-Prozent-Grenze bei wirtschaftlichem Totalschaden
28. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonÜbersteigen die in einem Sachverständigengutachten geschätzten Reparaturkosten für ein Unfallfahrzeug nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, ist der Geschädigte berechtigt, das Fahrzeug trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens instand setzen zu lassen. Übersteigen die Kosten einer vollständigen und fachgerechten Reparatur eines Kraftfahrzeugs die 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, so ist die Instandsetzung i.d.R. wirtschaftlich nicht vernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert) verlangen.
Geschrieben in VerkehrsrechtFahrerlaubnisentzug bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vermeiden
28. Dezember 2010 von Rechtsanwalt Oliver MarsonVerursacht ein Kraftfahrer einen Unfall und entfernt er sich anschließend unerlaubt vom Unfallort (§142 StGB), so droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn dem anderen Unfallbeteiligten ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist (§ 69 (2) Ziffer 3 StGB). Die Berliner Strafgerichte gehen z.Zt. von einem „bedeutenden Schaden“ ab 1.300 EUR aus.
Geschrieben in StrafrechtKammergericht hält an 20 EURO – Unkostenpauschale fest
16. August 2010 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Kammergericht in Berlin hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall in Berlin gegenüber dem Verursacher und seiner Haftpflichtversicherung nur eine Unkostenpausschale in Höhe von 20,00 EUR für Telefon, Porto u.ä. zusteht. Nach wie vor erfordert die Preisentwicklung auf dem Kommunikationsmarkt keine Veränderung der Pauschale – so das Kammergericht.
Lesen Sie dazu die Entscheidung.
KG vom 16.8.2010 – 22 U 15/10 -
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