Mieterhöhung: Berliner Mietspiegel 2009 – erhebliche Geräuschentwicklung
05. Mai 2010 von Rechtsanwalt Oliver MarsonEs bedarf keiner genauen Darlegung und Beweisaufnahme für die Tatsache, dass regelmäßiger Lieferverkehr, sowie der übliche Kundenverkehr von in unmittelbarer Nähe der Wohnung liegender Restaurants, Kneipen bzw. einer Bar zu einer Lärmbelästigung fast rund um die Uhr führt. Den nach der Lebenserfahrung – so das AG Mitte – ist allein durch die mit dem Auto vorfahrenden Kunden und des Lieferverkehres von erhöhtem Motorenlärm auch des Nachts bei Restaurants und Bars auszugehen.
Die Wohnung des Mieters liegt in unmittelbarer Nähe des Helmholzplatzes im Ortsteil Prenzlauer Berg.
Lesen Sie dazu die Entscheidung.
AG Mitte vom 5.5.2010 – 11 C 305/09 –
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