Bußgeldverfahren : Bei Kennzeichenanzeigen sind Bußgeldstellen zur Ermittlung des Fahrers erfinderisch.
07. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonFrüher wurde der Kontaktbereichsbeamte bei dem Halter vorstellig, um zu schauen, ob man nicht dem Fahrer (Täter der Ordnungswidrigkeit) habhaft werden kann. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein.
Eine Bußgeldstelle in Bayern ist zur Fahrerermittlung noch einen ganz neuen, um nicht zu sagen ungewöhnlichen Weg gegangen. Sie hat aus ihrem eigenen Datenbestand, den sie m.E. widerrechtlich nutzt, nach anderen Bußgeldverfahren gegen die Halterin gesucht und ist hierbei auf ein altes lang abgeschlossenes Bußgeldverfahren gestoßen, in dem mein Mandant das gegen die gleiche Halterin erhobene Verwarnungsgeld bezahlt hatte.
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