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Bei Räumung einer Wohnung ohne rechtskräftigen Räumungstitel macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig

14. Juli 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Meint der Vermieter der Mieter sei ausgezogen oder für immer verschwunden und zahlt der Mieter mehrere Monate keine Miete und spricht der Vermieter daraufhin eine fristlose Kündigung aus, ist er damit noch lange nicht berechtigt, die Wohnung zu räumen und die Wohnungseinrichtung einlagern zu lassen.

Die eigenmächtige Inbesitznahme und das Ausräumen der Wohnung durch den Vermieter ist eine unerlaubte Selbsthilfe, die den Vermieter schadenersatzpflichtig macht (§§ 229, 231 BGB).

BGH vom 14.7.2010 – VIII ZR 45/09 - 

Geschrieben in Mietrecht
 
 
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