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Auto am Sonntag ordnungsgemäß abgestellt und schon am Dienstag ein Knöllchen.
08. Juli 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonFolgende Anfrage erreichte Rechtsanwalt Marson vor ein paar Tagen:
"Ich hätte mal eine Frage. Und zwar kam ich am Abend des 19.Juni nach Freiberg und stellte die A-Klasse wie gewohnt auf den großen, kostenlosen Parkplatz (Schild mit blauem P) bei mir um die Ecke. Als ich am Di nach dem Auto schaute, hatte ich 2 Zettel dran. Einen (scheinbar vom Montag) mit der Info, dass der Parkplatz ab 20.06. wegen eines Festes für eine Woche zum Anwohnerparkplatz wird und der andere ein Strafzettel - ausgestellt am Di, 21.06 um 15:00 Uhr.
Meine Frage ist nun, wie viele Tage vorher so etwas angekündigt werden muss?"
Meine Frage ist nun, wie viele Tage vorher so etwas angekündigt werden muss?"
Nach dem hier geschilderten Sachverhalt hatte sich offensichtlich das Parkregime auf einem allgemeinen Parkplatz innerhalb von rund 24 Stunden geändert. Erst einen Tag zuvor wurde der für alle nutzbare Parkplatz zu einem Anwohnerparkplatz nach § 45 (1) Ziffer 2a StVO.
Hier ergibt sich die Frage: Wie lange vorher muss dies angekündigt werden?
Ein konkreter Zeitraum ist m.E. nirgends geregelt und wenn der Jurist keine Antwort weiß, sagt er: es kommt auf den Einzelfall an.
Im Zusammenhang mit dem Umsetzen von Fahrzeugen nach dem Aufstellen sog. mobiler Halteverbotszeichen, hat sich eine vielfältige Rechtsprechung entwickelt, die man auf die Faustregel bringen kann, dass eine Veränderung des Parkregimes etwa 48 Stunden ( zwei Kalendertage) vorher anzukündigen ist (VGH Baden-Württemberg v. 13.2.2007 -1 S 822/05-; OVG NRW v. 23.5.1095 -5 A 2092/93- ). Hiervon lässt jedoch die Rechtsprechung auch Ausnahmen zu. So z.B. wenn die Änderungen sich für den Verkehrsteilnehmer erkennbar als unmittelbar bevorstehend abzeichnen ( VGH Mannheim v. 13.2.2007 - 1 S 822/05; OVG Hamburg v. 29.1.2008- 3 Bf 253/04).
Im vorliegenden Fall würde ich daher das Bußgeld nicht akzeptieren. Es fehlt m.E. schon an einem vorwerfbaren schuldhaften (fahrlässigen oder vorsätzlichem) Handeln.
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