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Kammergericht hält an 20 EURO – Unkostenpauschale fest
16. August 2010 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Kammergericht in Berlin hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall in Berlin gegenüber dem Verursacher und seiner Haftpflichtversicherung nur eine Unkostenpausschale in Höhe von 20,00 EUR für Telefon, Porto u.ä. zusteht. Nach wie vor erfordert die Preisentwicklung auf dem Kommunikationsmarkt keine Veränderung der Pauschale – so das Kammergericht.
Lesen Sie dazu die Entscheidung.
KG vom 16.8.2010 – 22 U 15/10 -
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