Modernisierung
06. Juli 2010 von Rechtsanwalt Oliver MarsonViele Entscheidungen gab es an diesem Tag.
Modernisierung : Austausch des Gasherdes durch ein Elektroherd.
Eine Gebrauchswerterhöhung ist mir der Änderung der Kochenergie nicht verbunden, „ es handelt sich um eine Geschmacksfrage“.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : neue Elektrosteigeleitungen.
Die Verstärkung des Anschlusswertes der Wohnung von 15 kW auf 40 kW kann dann eine Wohnwertverbessung darstellen, wenn übliche Haushaltsgeräte in der Wohnung nur eingeschränkt betrieben werden können.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : neue Badewanne und neues Waschbecken.
Eine behauptete Energieeinsparung beim Einbau einer neuen Badewanne und eines neuen Waschbeckens in die Wohnung ist nicht nachvollziehbar.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : neue Wasserleitungen.
Neue Wasserleitungen im Haus muß der Mieter nur dulden, wenn der Vermieter entweder eine Wohnwertverbesserung oder einen Instandsetzungsanspruch gem § 554 I BGB nachweist. Hierzu ist jedoch notwendig, dass er zu einem akuten oder vorbeugenden Instandsetzungsbedarf vorträgt.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : Kaltwasseruhr.
Der Einbau einer Kaltwasseruhr in die Wohnung ist eine grundsätzlich gem. § 554 II BGB zu duldende Baumaßnahme.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : Balkonanbau.
Der Anbau eines ca. 5 qm großen Balkons auf der Hofseite stellt eine Wohnwertverbesserung gem. § 554 II BGB dar, auch „wenn er nicht in der prallen Sonne liegt“.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Modernisierung : neue Fußbodenverfliesung.
Der Austausch des im Bad vorhandenen Terrazzobodens durch eine neue Verfliesung stellt keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchwertes dar.
LG Berlin vom 6.7.2010 – 63 S 564/09 -
Lesen Sie dazu die Entscheidung.
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