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Nach Unfall sofort den Sachverständigen beauftragen und Reparaturauftrag erteilen

16. März 2010 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Geschädigte ist nach einem Unfall im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht gehalten, sofort nach dem Unfall den Sachverständigen zu beauftragen und im Falle der Feststellung der Reparaturwürdigkeit des Autos, umgehend einen Reparaturauftrag zu erteilen. Richtet sich der am Unfall unverschuldet Beteiligte nicht danach, kann ihm die Verletzung der Schadensminderungspflicht entgegen gehalten werden. Folge: Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung werden nicht 
in voller Höhe erstattet.

Lesen Sie dazu die Entscheidung.

AG Mitte v. 16.3.2010 – 109 C 3278/09 -

Geschrieben in Verkehrsrecht
 
 
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