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Verständigung im Strafverfahren

06. Januar 2012 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Verständigung (Deal) im Strafverfahren ist seit 2009 in die Strafprozeßordnung aufgenommen worden. Zwischnzeitlich hat der BGH mehrfach die Möglichkeit erhalten sich zu dem neuen Rechtsinstitut der Verständigung zwischen Gericht, Strafverteidiger und Staatsanwaltschaft zu äußern. 

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Geschrieben in Strafrecht

Die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in Bußgeldsachen

22. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Ein Strafgericht hat dem Beschuldigten auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger beizuordnen, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (§ 140 Abs. 2 StPO). Eine Beiordnung eines Rechtsanwalts lässt sich in einem Bußgeldverfahren nicht mit der Schwere der Tat und der drohenden Strafe begründen. Nur selten liegen daher ausreichende Gründe für eine Beiordnung in Bußgeldsachen vor.

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Geschrieben in Strafrecht

Teldafax-Insolvenz

17. Juni 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die ersten Teldafax-Kunden haben bereits Anzeige wegen des Verdachts des Betruges erstattet und teilen offensichtlich unsere Vermutung.

Wie jetzt die Medien berichten, hat beispielsweise eine Kundin der Pleitefirma Tedafax, aus dem Raum Düsseldorf, Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Teldafax wegen bewusster Verzögerung der Geldrückerstattung, „um das Überleben der Firma und damit die weitere Zahlung von Manager-Gehältern zu sichern“, erstattet.

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Geschrieben in Strafrecht

Haftbeschwerdegrund, wenn Staatsanwaltschaft mehr als sechs Wochen für Gegenerklärung benötigt ?

19. Mai 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Mandant sitzt seit ca. 14 Monaten in Untersuchungshaft und hat gegen das Urteil des Landgerichtes Revision eingelegt. Die Begründung wurde am 31.3.10 eingereicht. Bis heute liegt die daraufhin von der Staatsanwaltschaft zu fertigende Gegenerklärung gem. § 347 I StPO nicht vor. Laut mündlicher Auskunft der zuständigen Staatsanwältin ist jedoch die Abgabe einer schriftlichen Gegenerklärung beabsichtigt.

M.E. liegt hier ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vor.
 
In der Begründung zur Haftbeschwerde heißt es hierzu:
 
"Der Beschleunigungsgrundsatz gilt einschränkungslos auch nach Erlaß ei­nes erstinstanzlichen Urteils (KK, StPO, 6 A., Rnr. 8 zu § 120). Es ist mit dem Beschleunigungsgrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn die Ur­teil­ser­stel­lung von vornherein auf das zeitlich fixierte Ende der Frist nach § 275 (1) StPO ausgerichtet wird (BVerfG NStZ 06, 275 f.; OLG Naum­burg StV 08,201f.). Auch die verzögerte Bearbeitung von Stel­lung­nah­men zu Revisionsbegründungen stellt einen Verstoß gegen den in Haft­sa­chen geltenden Beschleunigungsgrundsatz dar (BVerfG NStZ 05, 456)."
 

Geschrieben in Strafrecht

Bußgeldverfahren : Kammergericht zur Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen

03. April 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Liegen die Voraussetzungen für die Entbindung vom persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin gem. § 73 Abs.2 OWiG vor, steht dem Gericht kein Ermessen zu.

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Geschrieben in Strafrecht
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