Betriebskosten - Fachanwalt für Mietrecht
„Es gibt keine richtige Betriebskostenabrechnung, es gibt nur falsche oder weniger falsche Betriebskostenabrechnungen.“
(ein bundesweit bekannter Mietrechtler vor Jahren in einem Fachseminar)
So dramatisch ist die Sache vielleicht nicht. Aber wer kennt schon den Unterscheid zwischen formalen und inhaltlichen Fehlern in einer Betriebskostenabrechnung? Die nicht richtige oder die nicht rechtzeitig erstellte Betriebskostenabrechnung haben einschneidende Konsequenzen für den Vermieter. Hier kann viel Geld auf dem Spiel stehen.
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung sind vielfältig. Ständig gibt es neue Urteile, regelmäßig ändern sich die Reglungen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Demnächst steht eine neue Reform des Mietrechtes in Form des Mietrechtsänderungsgesetzes mit neuen Reglungen zum Kündigungsrecht, zum Recht auf Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung und zur Räumungsvollstreckung ins Haus.
Betriebskostenabrechnungen möglichst fehlerfrei und rechtzeitig zu erstellen, ist eine schwierige jedoch nicht unmöglich Aufgabe für alle Vermieter. Häufig werden kleine, leicht vermeidbare Fehler in der Abrechnung gemacht, die jedoch die Uneinbringlichkeit der Nachforderung zur Folge haben können.





