Versorgungssperre bei Wohngeldrückständen
26. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonWohngeldrückstände von einzelnen Wohnungseigentümern, können auf Dauer die Wohneigentümergemeinschaft erheblich finanziell belasten. Um den säumigen Eigentümer zu einer möglichst schnellen Tilgung seiner Wohngeldschulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu bewegen, hat sich in der Praxis die sog. Versorgungssperre bewährt.
Zu den Voraussetzungen der Versorgungssperre:
Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht
Wohneigentum : Heizkörper, Leitungen und Ventile können Sondereigentum sein
13. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonWir hatten bereits auf ein Urteil des OLG Stuttgart hingewiesen, wonach Heizungsventile ebenso wie die Heizungsanlage insgesamt nur Gemeinschafteigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft sein kann. Dieser Rechtsauffassung hat sich der BGH nicht angeschlossen.
Geschrieben in WohnungseigentumsrechtWohneigentumsverfahren - Kostenrecht
06. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonIm Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtliche Kostengläubiger beteiligt werden.
Sind nach § 50 WEG nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig, kommt die vorrangige Erstattung des von der Mehrheit der beklagten Wohnungsei-gentümer beauftragten Prozessbevollmächtigten nur in Betracht, wenn den übrigen Beklagten Gelegenheit gegeben worden ist, auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen; ansonsten ist der Kostenerstattungsanspruch zu quoteln.
BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10 -
Geschrieben in WohnungseigentumsrechtWohneigentum: Zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch die Wohnungseigentümer
15. Juli 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie Wohnungseigentümer können im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen den Kostenverteilungsschlüssel für bauliche Maßnahmen abändern. Hierzu hat sich der BGH vor kurzem in einer Entscheidung geäußert.
Geschrieben in WohnungseigentumsrechtWohnungseigentümergemeinschaft hat Kosten für Reparatur und Austausch von Thermostatventilen zu tragen
23. März 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonThermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungsanlage halten nicht ewig und müssen meist nach ein paar Jahren ausgetauscht werden.
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass die Kosten hierfür der jeweilige Eigentümer der Wohnung und nicht die Wohneigentümergemeinschaft zu tragen hat. Die Heizungsanlage dient jedoch dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und ist daher Gemeinschaftseigentum.
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