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Versorgungssperre bei Wohngeldrückständen

26. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Wohngeldrückstände von einzelnen Wohnungseigentümern, können auf Dauer die Wohneigentümergemeinschaft erheblich finanziell belasten. Um den säumigen Eigentümer zu einer möglichst schnellen Tilgung seiner Wohngeldschulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu bewegen, hat sich in der Praxis die sog. Versorgungssperre bewährt.

Zu den Voraussetzungen der Versorgungssperre:

 

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Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentum : Heizkörper, Leitungen und Ventile können Sondereigentum sein

13. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Wir hatten bereits auf ein  Urteil des OLG Stuttgart  hingewiesen, wonach Heizungsventile ebenso wie die Heizungsanlage insgesamt nur Gemeinschafteigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft  sein kann. Dieser Rechtsauffassung hat sich der BGH nicht angeschlossen.

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Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentumsverfahren - Kostenrecht

06. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Im Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtliche Kostengläubiger beteiligt werden.
Sind nach § 50 WEG nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig, kommt die vorrangige Erstattung des von der Mehrheit der beklagten Wohnungsei-gentümer beauftragten Prozessbevollmächtigten nur in Betracht, wenn den übrigen Beklagten Gelegenheit gegeben worden ist, auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen; ansonsten ist der Kostenerstattungsanspruch zu quoteln.

BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10 -

Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentum: Zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch die Wohnungseigentümer

15. Juli 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen den Kostenverteilungsschlüssel für bauliche Maßnahmen abändern. Hierzu hat sich der BGH vor kurzem in einer Entscheidung geäußert.

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Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaft hat Kosten für Reparatur und Austausch von Thermostatventilen zu tragen

23. März 2011 von Rechtsanwalt Oliver Marson

Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungsanlage halten nicht ewig und müssen meist nach ein paar Jahren ausgetauscht werden.

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass die Kosten hierfür der jeweilige Eigentümer der Wohnung und nicht die Wohneigentümergemeinschaft zu tragen hat. Die Heizungsanlage dient jedoch dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und ist daher Gemeinschaftseigentum.

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Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht
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