Brachenbuch der Region
16. Februar 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonEs dürfte sich herumgesprochen haben, dass Fax-Schreiben mit der Aufforderung, einen "Korrekturabzug" per Rückfax zu bestätigen, zu einer gewerblichen Anzeigenschaltung auf einem Webportal und zu einem zweijährigen Vertrag mit der Verpflichtung der Zahlung eines erheblichen Geldbetrages führen. Jetzt gibt es einen neuen "Anbieter": "Branchenbuch der Region" mit der Internetseite www.diegewerbeseiten.de einer Firma aus Istanbul. Als Gerichtsstand wird daher Instanbul vorgeschrieben und die Anwendung türkischen Rechts vereinbart. Ein solches "Angebot/Korrekturabzug" mit einer falschen Kanzleianschrift bekamen selbst wir per Fax. Selbstverständlich habe ich gleich die Anschrift korrigiert und um noch fehlende Angaben ergänzt .... und anschließend vernichtet. Für wie blöd halten die einen ?
Geschrieben in ZivilrechtAngebotsschreiben über einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis
22. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonEin formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG (BGH - I ZR 157/10 -).
Geschrieben in ZivilrechtTeldafax – die Abzocke geht weiter!
12. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonViele Kunden der insolventen Teldafax haben in den letzten Tagen Post vom Insolvenzverwalter bekommen, in der die Endabrechnung steckt und meist eine Nachzahlung verlangt wird. Diese Endabrechnung ist von der insolventen Teldafax-Service GmbH.
Geschrieben in ZivilrechtGASAG verliert erneut.
26. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDie GASAG hatte ihren Kunden auf Nachzahlung vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg in Anspruch genommen. Hintergrund war, dass unser Mandant mit der GASAG 2001 einen Sonderkundenvertrag mit dem Tarif "Vario 1" abgeschlossen hatte und die GASAG meinte ab dem 1.1.2007 könne sie auf der Grundlage des § 5 Abs.2 GasGVV einseitig den Sonderkundenvertrag in einen Grundversorgungsvertrag umstellen und zukünftig den Tarif "GASAG Komfort" berechnen. Dem trat nunmehr das Amtsgericht - mit noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 20.10.2011 entgegen und wies die Klage der GASAG ab.
Geschrieben in ZivilrechtBonusklausel bei Flexstrom unklar.
02. September 2011 von Rechtsanwalt Oliver MarsonStiftung Warentest hatte bereits im Oktober 2010 vor Billigangeboten beim Wechsel des Stromanbieters gewarnt. Insbesondere wurde auf die Lockangebote der Firmen Teldafax und Flexstrom hingewiesen. In vielen Briefen würden Kunden der Firma Flexstrom sich über die Unterschlagung vereinbarter Boni beklagen.
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