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Mietrechtsänderungsgesetz tritt zum 1.Mai 2013 in Kraft
21. März 2013 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas auf dieser Seite schon mehrfach vorgestellte Mietrechtsänderungsgesetz (MietRAndG) tritt zum 1.Mai 2013 in Kraft. Die neuen Mietrechtsregelungen wurden im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.13 vom 18.März 2013 veröffentlicht.
Geschrieben in MietrechtMietrechtsreform passiert Bundesrat
08. Februar 2013 von Rechtsanwalt Oliver MarsonDas Mietrechtsänderungsgesetz hat am 1. Februar 2013 den Bundesrat passiert (zu weiteren Dokumenten des Gesetzgebungsverfahrens). Abhängig von seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die Mietrechtsreform zum 1. April bzw. 1. Mai 2013 in Kraft treten.
Geschrieben in MietrechtWann wird durch eine Modernisierung die Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt ?
15. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonWird durch eine Modernisierung die Mietwohnung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt, kann der Mieter gegen die Modernisierung nicht einwenden, die zu erwartende Mieterhöhung würde eine unzumutbare Härte bedeuten.
Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2011
23. Juli 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonIm Berliner Mietspiegel 2011 sind im Vergleich zu vorangegangenen Mietspiegeln eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden, die im Zusammenhang mit Mieterhöhungen oft zu unterschiedlichen Auffassungen führen. Das Amtsgericht Tiergarten hat sich jetzt in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu der Frage, wann eine besondere und hochwertige Ausstattung und wann eine moderne, gesteuerte Entlüftung im Bad vorhanden ist, geäußert. Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass die Lützowstraße in Berlin eine Straße mit hoher Verkehrslärmbelastung ist.
Geschrieben in MietrechtBerliner Mietspiegel 2011 - Laminat kein hochwertiger Bodenbelag
29. Juni 2012 von Rechtsanwalt Oliver MarsonNach dem Berliner Mietspiegel 2011 ist bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 ff. BGB ein Zuschlag von + 0,50 EUR/qm gerechtfertigt, wenn die Wohnung mit einem hochwertigen Boden/-belag ausgestattet ist. Dazu gehören "Parkett, Natur-oder Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag. Wesentlich ist, dass der Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume vorhanden ist." Ob nach dieser Definition auch ein Laminatboden diese Voraussetzungen erfüllt, ist umstritten. Das Amtsgericht Lichtenberg hat in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung festgesellt, dass Laminat kein "hochwertiger Bodenbelag" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011 ist und die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen.
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